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Klasse B
Mindestalter: 18/17 Jahre(BF17)
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr
als 750 kg ist die zGM der Kombination
auf 3.500 kg begrenzt
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Fahrerschulung B96
Mindestalter: 18/17 Jahre (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Nein
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über
750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf
max. 4.250 kg.
Mindestalter: 18/17 Jahre
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Klasse BE
Mindestalter: 18/17 Jahre(BF17)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
Mindestalter: 18/17 Jahre
Vorbesitz: B
WICHTIG!
Bei Vorbesitz von B197 wird die Klasse BE auf das Führen von Zügen mit Automatikfahrzeugen beschränkt, wenn die Prüfung für BE auf einem Zugfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird!!!!
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Fahrerschulung B196
Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Nein
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:
Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³
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Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h
Hubraum - Verbrennungsmotor
max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
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Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
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Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
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Klasse A
Mindestalter:
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.