Führerscheinklassen

  • Klasse B

    Mindestalter: 18/17 Jahre(BF17)

    Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

    Vorbesitz: Nein

    Eingeschlossene Klassen: AM, L


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Theorie und Praxis


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge


     Mitführen von Anhängern:

            Alle Anhänger bis 750 kg zGM

            Bei Anhängern mit einer zGM von mehr 

            als 750 kg ist die zGM der Kombination 

            auf  3.500 kg begrenzt

  • Fahrerschulung B96

    Mindestalter: 18/17 Jahre (BF17)


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Nein


    Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:


        Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über

        750 kg zGM. 

        Die zGM der Kombination ist begrenzt auf     

        max. 4.250 kg.


    Mindestalter: 18/17 Jahre 


  • Klasse BE

    Mindestalter: 18/17 Jahre(BF17)

    Vorbesitz: B


    Ausbildung: Praxis 


    Prüfung: Praxis


    Kraftwagen der Klasse B und

    Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM


    Mindestalter: 18/17 Jahre

    Vorbesitz: B


    WICHTIG!

    Bei Vorbesitz von B197 wird die Klasse BE auf das Führen von Zügen mit Automatikfahrzeugen beschränkt, wenn die Prüfung für BE auf einem Zugfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird!!!!

  • Fahrerschulung B196

    Mindestalter: 25 Jahre


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Nein


    Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:


    Zweirädrige Leichtkrafträder

    Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:


    Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³


  • Klasse AM

    Mindestalter: 15 Jahre

    Vorbesitz: Nein 


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Theorie und Praxis


    Für alle AM-Fahrzeuge gilt:


        bbH 45 km/h

        Hubraum - Verbrennungsmotor 

        max. 50 cm³ -  Dieselmotor max. 500 cm³


    a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

    (EU-Klasse L1e-B)8

    ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.


    b) Dreirädrige Kleinkrafträder

    (EU-Klasse L2e)8

    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.


    c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

    (EU-Klasse L6e)8

    Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

  • Klasse A1

    Mindestalter: 16 Jahre

    Vorbesitz: Nein

    Eingeschlossene Klasse: AM


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Theorie und Praxis


    Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.


    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

  • Klasse A2

    Mindestalter: 18 Jahre

    Vorbesitz: Nein

    Eingeschlossene Klassen: A1, AM


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Theorie und Praxis


    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

    einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

    einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

    die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

  • Klasse A

    Mindestalter: 

    zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

    zu b) 21 Jahre

    Vorbesitz: Nein

    Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM


    Ausbildung: Theorie und Praxis 


    Prüfung: Theorie und Praxis


    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.


    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Share by: