Motorräder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Schlüsselzahl 196 (B196)

Ab Januar 2020 besteht die Möglichkeit mit einer Fahrerschulung, ohne Prüfung,
Motorräder der Klasse A1 zu fahren.

 Voraussetzungen:

  • mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 9 X 90 Minuten (4 mal Theorie und 5 mal Praxis)

 Berechtigung:

  • Krafträder Hubraum max. 125 cm³,
  • Motorleistung max. 11 kW;
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • Mit Elektromotor Verhältnis Leistung / Leermasse mindestens 0,08 kw / kg

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